HilfsangeboteNEU: Für Leistungsberechtigte nach dem SGB IIMit den beiden Formularen kann der Mehrbedarf für digitale Endgeräte (notwendig für Distanzunterricht) gemäß § 21 Abs. 6 SGB II angezeigt werden. Im Regelfall stehen bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör zur Verfügung. Diesbezügliche Anträge können durch die Betroffenen rückwirkend ab dem 1.Januar 2021 gestellt werden. Hierfür ist eine Bedarfsanzeige seitens der Eltern und eine Bedarfsbestätigung der Schule nötig.Hinweise zur Anerkennung des Mehrbedarfes digitaler EndgeräteAntrag zur Anerkennung des Mehrbedarfes digitaler Endgeräteneues Lern- und Förderprogramm MV (31.08.2021)
HilfsangeboteNEU: Für Leistungsberechtigte nach dem SGB IIMit den beiden Formularen kann der Mehrbedarf für digitale Endgeräte (notwendig für Distanzunterricht) gemäß § 21 Abs. 6 SGB II angezeigt werden. Im Regelfall stehen bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör zur Verfügung. Diesbezügliche Anträge können durch die Betroffenen rückwirkend ab dem 1.Januar 2021 gestellt werden. Hierfür ist eine Bedarfsanzeige seitens der Eltern und eine Bedarfsbestätigung der Schule nötig.Hinweise zur Anerkennung des Mehrbedarfes digitaler EndgeräteAntrag zur Anerkennung des Mehrbedarfes digitaler Endgeräteneues Lern- und Förderprogramm MV (31.08.2021)